Ihre GEMA Mitgliedschaft
Urheber/-innen
Musikschaffende zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr von netto 90 €*. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 50 €.
Newcomer
Alle Urheber und Urheberinnen, die im Jahr der Antragstellung auf Mitgliedschaft 30 Jahre alt werden oder jünger sind, zahlen lediglich den Mitgliedsbeitrag von 50 €. Die Aufnahmegebühr von netto 90 €* entfällt.
Musikverlage
Wichtige Information zum Beginn Ihrer Mitgliedschaft
Damit Ihre Mitgliedschaft im aktuellen Kalenderjahr starten kann, ist es wichtig, dass uns Ihr Antrag auf Mitgliedschaft bis zum 31.10. des laufenden Jahres erreicht. Die Mitgliedschaft für Anträge, die bei uns ab dem 01.11. des laufenden Kalenderjahres eintreffen, beginnt entsprechend am 01.01. des Folgejahres.
Warum eine Mitgliedschaft Sinn macht
Alle, ob Musikschaffende oder Musikverlegende, haben das Recht auf eine faire Bezahlung, sobald die eigenen Werke öffentlich aufgeführt, wiedergegeben oder vervielfältigt werden. Zu überprüfen, wo, wann und wie oft das passiert, kostet Sie wertvolle Zeit. Deshalb kümmern wir uns als verlässliche Partnerin treuhänderisch um Ihre Angelegenheiten.
- Geld verdienen, sobald Ihr Repertoire gespielt wird
- Musik und Tantiemen online verwalten